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Nicht überraschend bekennt sich die Bundesregierung zu einer weiter restriktiven Rüstungsexportpolitik. Für die Entscheidung spielen sehr viele außen- und sicherheitspolitische Erwägungen eine Rolle, menschenrechtliche Aspekte bekommen als Kriterium eine hervorgehobene Bedeutung. Das Prozedere bleibt weitestgehend bestehen, die deutsche sicherheits- und Verteidigungsindustrie würde sich wünschen, wenn die Entscheidungen der Bundesregierung der Öffentlichkeit besser erklärt werden würden.
Die Bundesregierung bekennt sich aber auch zu mehr Gemeinsamkeiten in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik innerhalb Europas. Dies aber bedingt aus unserer Sicht eine gewisse Kompromissbereitschaft und eben nicht ein „Überstülpen“ deutscher Vorstellungen, sowie es der neue Fraktionsvorsitzende der SPD jetzt in einem Interview gefordert hat.
Ferner ist der BDSV der Auffassung, dass die Bundesregierung bei ihrer Rüstungsexportpolitik eine Harmonisierung mit der entsprechenden Vorgehensweise ihrer wichtigsten europäischen Verbündeten im Auge haben muss, da anderenfalls die Ansätze für europäische Rüstungskooperationen akut gefährdet werden und das Vertrauen in die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik bei Partnern und Kunden noch weiter in Frage gestellt wird. Hierzu finden sich erste Ansätze in den Politischen Grundsätzen.
Erstmals finden wir die Bereitschaft, Anträge der Industrie zügig zu bearbeiten. Das begrüßen wir sehr und werden die Bundesregierung daran messen.
Eine deutliche Ausweitung der Endverbleibskontrollen begrüßen wir, erwarten aber von der Bundesregierung, dass sie wenigstens innerhalb der EU dafür wirbt, dass auch andere Länder solche Kontrollen national einführen. Sonst entsteht nur ein weiterer Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie. Darüber hinaus erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie die Unternehmen nicht dabei alleine lässt, den Kundenländern die Verschärfung deutscher Rüstungsexportpolitik zu erklären.
Das vollständige Exportverbot von Kleinwaffen in Drittländer, so wie es bereits im Koalitionsvertrag verankert wurde, ist eine zwar politisch nachvollziehbare Entscheidung, berücksichtigt aber nicht, dass es auch Drittländer gibt, die eine demokratisch gewählte Regierung haben und auch internationale Menschenrechtsstandards einhalten. Daher ist eine solche Pauschalisierung eher unangemessen und auch hier sollte die Einzelfallentscheidung wieder greifen.
Am Ende ist es ein politischer Kompromiss, der für alle Seite ein gewisses Interpretationspotential bietet und Auslegungsspielräume lässt. Dies liegt in der Natur der Sache, müssen doch unterschiedliche Parteien und Ministerien diesen Grundsätzen zustimmen. So wird die Zukunft zeigen wie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung in der Praxis umgesetzt werden.