Fragen rund um die Einführung elektronischer Rechnungen beim Bund und Behörden.
Eckpunkte Rüstungsexportkontrollgesetz
- Entwurf der Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)
Rüstungsexport muss mit sicherheitspolitischen Augenmaß erfolgen
Lesen Sie hier mehr dazu.
FAQ E-Rechnungen
Fragen rund um die Einführung elektronischer Rechnungen beim Bund und Behörden.
Eckpunkte Rüstungsexportkontrollgesetz
- Entwurf der Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)
Rüstungsexport muss mit sicherheitspolitischen Augenmaß erfolgen
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Eckpunkte Rüstungsexportkontrollgesetz
- Entwurf der Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)
Rüstungsexport muss mit sicherheitspolitischen Augenmaß erfolgen
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Eckpunkte Rüstungsexportkontrollgesetz
- Entwurf der Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für das Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)
Wirtschaft & Recht
Neue Ausgabe der „Golden Rules“ für Qualitätsmanagementpläne
Der im Rahmen des Strategischen Industriedialoges zwischen BMVg und BDSV tagende Expertenkreis Qualitätsmanagement, der sich aus den Qualitätsbeauftragten der Unternehmen der deutschen Sicherheits-und Verteidigungsindustrie und den Experten des Fachbereiches ZtQ des BAAINBw zusammensetzt, hat die zweite Ausgabe der „Golden Rules“ für Qualitätsmanagementpläne verabschiedet.
Der Qualitätsmanagementplan (QMP) ist bei öffentlichen Aufträgen des BAAINBw für die Bundeswehr als auch in den meisten internationalen militärischen Aufträgen eine Vertragsforderung und somit ein zu liefernder Auftragsbestandteil. Der QMP spezifiziert, wie alle qualitätsbezogenen vertraglichen Forderungen erfüllt werden sollen. Weiterhin dient er der Definition und Steuerung für die Aktivitäten, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Ressourcen des Lieferanten. Die Publikation richtet sich insbesondere auch an Unternehmen, die sich neu im Sicherheits- und Verteidigungsbereich engagieren.
Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 17. VO zur Änderung der AWV
Der BDSV ist ein dem BDI angehörender Fachverband, dessen ca. 200 Mitgliedsunternehmen sich allesamt als Ausrüster unserer staatlichen Sicherheitsorgane verstehen, sowohl der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden und Organe mit Sicherheitsaufgaben wie auch der für die äußere Sicherheit zuständigen Bundeswehr. Alle diese Unternehmen werden somit unter die „sektorspezifische Prüfung“ gemäß §§ 60 ff. AWV für den Erwerb bestimmter Rüstungs- und IT-Sicherheitsunternehmen fallen.
In gemeinsamer Arbeit haben das Referat Risikomanagement und Controlling der Abteilung Ausrüstung des BMVg und die im BDSV organisierten Unternehmen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie eine neue Taschenkarte zum Gemeinsamen Risikomanagement erstellt.
Ziel der Taschenkarte ist es, Verfahren und Methoden des Risikomanagements in Rüstungsprojekten zwischen den Auftragnehmern der Bundeswehr und dem öffentlichen Auftraggeber zu harmonisieren und das gemeinsame Grundverständnis der Projektpartner bezüglich der im Einzelfall vorliegenden Projektrisiken zu stärken. Die Taschenkarte soll insbesondere als Grundlage für regelmäßige gemeinsame Risiko-Gespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer genutzt werden, und somit zur Effektivität und Effizienz eines gemeinsamen Risikomanagements beitragen.
Die Taschenkarte ist ein Ergebnis des Ende 2014 begonnenen Strategischen Industriedialoges zwischen dem BMVg und der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie unter Federführung des BDSV e.V., der sich vor allem auch dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung des Ausrüstungsprozesses widmet. Im Jahr 2019 wurde in diesem Rahmen auch der Expertenkreis „Gemeinsames Risikomanagement“ gegründet, der die Ursachen von Risiken und daraus entstehende Probleme bei Rüstungsprojekten beleuchten soll. Der Expertenkreis setzt sich aus dem Referat A RC des BMVg und acht Industrieunternehmen unter gemeinsamer Koordinierung von BMVg und BDSV zusammen.
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie haben einen gemeinsamen Beitrag erstellt, um zu beschreiben, was in der Beschaffung besser werden kann und muss, um die bestmögliche Ausrüstung für die Bundeswehr gewährleisten zu können.
Ein Beitrag von Kornelia Lehnigk-Emden, Vizepräsidentin des BAAINBw, und Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des BDSV e.V.
Im Rahmen von Beschaffungs- und Entwicklungsaufträgen des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) werden an den Auftragnehmer besondere Anforderungen an die Qualitätssicherung während der gesamten Vertragsrealisierung gestellt. Die vorliegende, aktualisierte Broschüre soll Einblick in die in Bundeswehraufträgen regelmäßig geforderten Standards geben.
Am 26.09.2019 hat der BDSV zusammen mit der Rheinmetall AG einen Workshop zur Einführung der E-Rechnung bei der Rheinmetall Academy in Düsseldorf durchgeführt. Ziel des Workshops war es, den ca. 100 anwesenden Beteiligten aus den Mitgliedsunternehmen des BDSV die Hintergründe und Funktionsprinzipien der bis zum 27.11.2020 zu implementierenden E-Rechnung nahezubringen und mit den anwesenden Experten über die aus Sicht der beteiligten Anwender noch offenen Fragen zu diskutieren.
Stellungnahme des BDSV zum "Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz"
Der Gesetzesentwurf für das dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3.WaffRÄndG) und der Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndVO) dient der Umsetzung der Änderungen der Europäischen Feruerwaffenrichtlinie, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 (ABl. L 137 vom 24.5.2017, S. 22).
Im Rahmen der Verbändebeteiligung haben wir festgestellt, dass auch Teile der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie massiv betroffen ist. Wir befürchten starke Einschränkungen sowie einen erheblichen Anstieg der bürokratischen Anforderungen.
Im Beschaffungsprozess der Bundeswehr liegen noch Potentiale!
Hauptgeschäftsführer des BDSV e.V., Dr. Hans-Christoph Atzpodien, beschreibt in der "wehrtechnik" V/2018 den Beschaffungsprozess der Bundeswehr und stellt dabei fest, dass es hier noch Handlungsbedarf gibt, um die Beschaffung für beide Seiten zu verbessern. "Industrie braucht Planbarkeit sowie klare und verlässliche Vertragsgrundlagen, die alle relevanten Eckpunkte der Lieferverpflichtung abschließend regeln, ohne dass es anschließend [...] immer wieder zu Änderungen und Nachforderungen kommt." - schreibt der Hauptgeschäftsführer.
Informationen und Empfehlungen an die Lieferkette – Leitfaden des BDSV e.V. zu REACH 2018
Die letzte REACH Registrierungsfrist für Chemikalien endet am 31. Mai 2018. Ist die Verteidigungsindustrie von „REACH 2018“ und der Pflicht zur Registrierung von chemischen Stoffen betroffen? Als nachgeschalteter Anwender solcher Stoffe oder Gemische sind die Unternehmen der Verteidigungsindustrie nur selten in die Registrierungsphase der Stoffe involviert. Sie müssen jedoch im Interesse der eigenen Lieferfähigkeit sicherstellen, dass alle Stoffe innerhalb der vorgeschriebenen Fristen von den vorgelagerten Herstellern bzw. Importeuren registriert wurden.
Umgang mit einer Realität des Rüstungsgeschäfts - das Für und Wider von Offset
Bei Rüstungsgeschäften mit Kundenländern, in denen nur ein bestimmter oder gar kein Anteil der Wertschöpfung für das zu liefernde Produktprogramm generiert wird, kommt in vielen Fällen beim Kunden der Gedanke an eine wirtschaftliche Kompensation des so „entgangenen“ Wertschöpfungsanteils ins Spiel, den viele Ländern sogar gesetzlich verankert haben. Diese Kompensation nennt man gemeinhin „Offset“, wobei die Kompensationsverpflichtung direkter Art sein kann, d.h. in dem eigentlichen Rüstungsprogramm selbst erfüllt werden muss, oder aber indirekter Art; dann muss sie parallel in anderen Geschäften wehrtechnischer oder nicht-wehrtechnischer Art abgearbeitet werden.
Positionspapier des BDSV zum "Strategiepapier zur Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland"
Die Umsetzung des von der Bundesregierung am 8. Juli 2015 verabschiedeten Strategiepapiers zur Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland bleibt aus Sicht des BDSV weit hinter den Erwartungen zurück. Die Vielzahl der von der Bundesregierung in den letzten Jahren vorgenommenen ordnungsrechtlichen Änderungen hat nicht zur Stärkung der Industrie beigetragen. Eine Bewertung des BDSV lesen Sie hier: