FAQ E-Rechnungen

Fragen rund um die Einführung elek­tronischer Rech­nungen beim Bund und Behörden.

Glossar

für Sicherheit und Verteidigung

A

ABC-Waffen

Als ABC-Waffen werden atomare, biologische und chemische Waffen bezeichnet. Sie gehören der Kategorie Massenvernichtungswaffen an.

Abrüstung

Unter Abrüstung versteht man die Vernichtung bzw. die Begrenzung der Stückzahlen von Waffensystemen. Ausgewogene, gegenseitige und nachprüfbare Abrüstung und Rüstungskontrolle leisten einen Beitrag zu regionaler und globaler Sicherheit sowie Stabilität. Eine neue Herausforderung ist die zunehmende Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln, insbesondere in der Hand nichtstaatlicher Akteure. Die Bundesregierung veröffentlicht einmal jährlich einen Jahresabrüstungsbericht.

B

Bruttowertschöpfung

Das Statistische Bundesamt definiert Bruttowertschöpfung als den „Wert, der den Vorleistungen durch Bearbeitung hinzugefügt worden ist“ und erfasst somit den Mehrwert, der im Verarbeitungsprozess generiert wurde. Die Kennzahl gilt als der wichtigste Leistungsparameter zur Bewertung von Wirtschaftseinheiten, Branchen und ganzen Volkswirtschaften. Zieht man den Wert der Vorleistungen vom Produktionswert ab, so erhält man die Bruttowertschöpfung, die ebenfalls in Herstellungspreisen angegeben wird. Die Wertschöpfungsquote bezeichnet das Verhältnis von Bruttowertschöpfung am Produktionswert.

Bundessicherheitsrat (BSR)

Der BSR ist ein Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine Sitzungen, die von der Bundeskanzlerin geleitet werden, sind geheim. Der BSR koordiniert die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesregierung und ist für die Genehmigung von Rüstungsexporten
zuständig. Er kann endgültig entscheiden, sofern nicht nach dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich ist. Ständige Mitglieder des BSR sind neben dem Bundeskanzler und dem Chef des Bundeskanzleramts seit 1998 die Bundesminister des Äußeren, der Finanzen, des Inneren, der Justiz, der Verteidigung, der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Bündnisfall

Der Bündnisfall bezeichnet die Situation, bei dem die von einem Staat gegenüber einem anderen Staat, einer Staatengemeinschaft oder einem Bündnis eingegangene Beistandsverpflichtung wirksam wird. Der Bündnisfall im Rahmen der nordatlantischen Allianz ergibt sich aus Art. 5 des Washingtoner Vertrages ("NATO-Vertrag").

D

DTIB - defence technological and industrial base

Defence technological and industrial base (DTIB) oft auch european defence technological and industrial base (EDTIB) ist ein auf europäischer (EU) Ebene entstandener Begriff, welcher den Verteidigungsektor bzw. die Rüstungsbranche auf europäischer Ebene beschreibt und die industriellen und technologischen Kompetenzen durch Unternehmen der Verteidigungsindustrie (Rüstungsindustrie) hervorhebt.

Dual use

Güter mit doppeltem Verwendungszweck; Gegenstände, Technologien und Kenntnisse, die i.d.R. zivilen Zwecken dienen, die aber auch für militärische Zwecke verwendet werden können.

E

Embargo

Eine staatlich angeordnete Zwangsmaßnahme, mit der der Güterhandel mit einem bestimmten Staat unterbunden wird, i.d.R. als Repressalie gegen Völkerrechtsverletzungen oder um das betreffende Land zu bestimmten Handlungen zu zwingen bzw. es davon abzuhalten.

Erweiterte Sicherheit

Sicherheitspolitischer Ansatz, der neben militärischen Gefahren auch andere Ursachen für Krisen und Konflikte, wie ökologische, sozioökonomische, ethnische und andere Risiken in Maßnahmen der Sicherheitsvorsorge einbezieht. Die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland orientiert sich am Begriff der Erweiterten Sicherheit.

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)

Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) basiert im Kern auf permanenten politischen und militärpolitischen Entscheidungsgremien der EU sowie auf schnell verfügbaren militärischen und zivilen Fähigkeiten zum Krisenmanagement. Diese Mittel machen die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) handlungsfähig. Im Mittelpunkt stehen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im Rahmen der Petersberger Aufgaben, die von humanitären Hilfseinsätzen über friedenserhaltende Maßnahmen bis zu Kampfeinsätzen reichen.

F

FuE-Impuls

Der Begriff „FuE-Impuls“ wird verwendet, um das Verhältnis von inkorporierter FuE zum Produktionswert der Branche zu ermitteln, die innovative Vorleistungsgüter bezieht. Diese Verhältniszahl ermöglicht Vergleiche zwischen der Stärke des FuE-Impulses verschieden großer Branchen.

G

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht (1993) wurde die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) zur GASP weiter entwickelt. Besonders in Krisenfällen will die EU nun zu einer aktiven Diplomatie übergehen. In allen Fällen, in denen der Rat dies für erforderlich hält, legt der Rat einen gemeinsamen Standpunkt fest. Die Mitgliedsstaaten tragen dafür Sorge, dass ihre Politik mit diesem gemeinsamen Standpunkt in Einklang steht. Sie koordinieren ihr Handeln in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen.

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union sieht die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik vor. Die GSVP soll es der Union ermöglichen, ihre zivilen und militärischen Fähigkeiten in den Bereichen Krisenmanagement und Konfliktvermeidung auf internationaler Ebene auszubauen und somit zum Erhalt des Friedens und der internationalen Sicherheit beizutragen. Die GASP wird in Abstimmung mit der NATO entwickelt.

Im Vertrag von Maastricht (1992) waren zum ersten Mal die sicherheitspolitische Verantwortung der Union und eine mögliche gemeinsame Verteidigungspolitik aufgeführt. Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam (1999) wurden in den Vertrag über die Europäische Union (Titel V) neue Aufgaben aufgenommen. Dazu zählen Aufgaben bei der Krisenbewältigung und friedenserhaltende Maßnahmen. Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), der Militärausschuss der EU (EUMC) und der Militärstab der EU (EUMS) sind dauerhafte politische und militärische Gremien für eine unabhängige und operationelle Verteidigungspolitik der Gemeinschaft. Auf der Tagung des Europäischen Rates von Helsinki im Dezember 1999 wurde ferner als „Leitziel" festgelegt, dass die EU in der Lage sein soll, innerhalb von 60 Tagen Streitkräfte im Umfang von bis zu 60 000 Personen einzusetzen und diese Kräfte für mindestens ein Jahr im Einsatz zu halten.

Der Vertrag von Lissabon bekräftigt, dass die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik integraler Bestandteil der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist. Die GASP wird zur „gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) und könnte zu einer gemeinsamen Verteidigung führen, wenn dies der Europäische Rat einstimmig beschließt (Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union – EUV). Die Entscheidungen zur GSVP werden vom Rat einstimmig beschlossen.

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ist für die Durchführung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union zuständig. Er koordiniert alle zivilen und militärischen Aspekte der sogenannten „Petersberger Missionen“ (Artikel 43 EUV). Die Mitgliedstaaten können an der Durchführung dieser Missionen im Rahmen der ständigen strukturierten Zusammenarbeit beteiligt werden.

Der Vertrag von Lissabon intensiviert die Verpflichtung der Mitgliedstaaten und der Union zur Solidarität im Hinblick auf die anderen Mitgliedstaaten. Dazu sieht er

  • eine „gemeinsame Verteidigungsklausel“ vor, durch die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, einem anderen Mitgliedstaat im Falle eines bewaffneten Angriffs auf sein Hoheitsgebiet zu Hilfe zu kommen; und
  • eine „Solidaritätsklausel“ (Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV), durch die die Mobilisierung aller zivilen oder militärischen Mittel möglich wird, um einem Mitgliedstaat zu helfen, der von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer von Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist.

Generalinspekteur

Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist die ministerielle Instanz für die Entwicklung und Realisierung einer Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung. Als ranghöchster Soldat und höchster militärischer Repräsentant der Bundeswehr arbeitet er als militärischer Berater des Ministers und der Bundesregierung.

In Einsatzangelegenheiten untersteht ihm das Einsatzführungskommando der Bundeswehr.

Güteraufkommen

Das Güteraufkommen beschreibt die Menge an Gütern aus heimischer Produktion nach Güterklassen sowie die ausländischen Importe gleichartiger Güter zu cost, insurance, freight (cif)-Preisen. Der cif-Preis bezeichnet den Wert der importierten Güter an der deutschen Grenze.

H

Handwaffen

Sammelbegriff für Pistolen, Schnellfeuerwaffen (Gewehre), Maschinenwaffen (Maschinenpistolen) und Panzerabwehrwaffen (Panzerfaust).

Hoher Vertreter

Das Amt des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union wurde 1997 mit dem Vertrag von Amsterdam geschaffen.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das Amt aufgewertet. Der Hohe Vertreter bekleidet jetzt zwei Ämter: Zum einen ist er Beauftragter des Rates für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und außerdem Vizepräsident der Kommission für Außenbeziehungen. Erste Hohe Vertreterin nach den neuen Bestimmungen ist die Britin Catherine Ashton.

Sie hat den Vorsitz der regelmäßigen Tagungen der Außenminister der Mitgliedstaaten inne und vertritt die Union auf internationaler Bühne. Dabei wird sie durch einen Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt, der sich aus Beamten des Rates und der Kommission sowie aus Diplomaten der Mitgliedstaaten zusammensetzt.

I

Interne und externe FuE

Mit interner Forschung und Entwicklung sind die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen gemeint, die ein Unternehmen selbst unternimmt. Als externe Forschung und Entwicklung wird die von Unternehmen finanzierte Auftragsforschung durch externe Forschungsinstitute bezeichnet.

K

Kampfwertsteigerung

Anpassung eines in der Nutzung befindlichen Wehrmaterials an ein verändertes Risikospektrum durch technische Maßnahmen.

Klausel über die gegenseitige Verteidigung

Der Vertrag von Lissabon stärkt die Solidarität der Mitgliedstaaten angesichts äußerer Bedrohungen, indem er eine Klausel über die gegenseitige Verteidigung (Artikel 42 (7) des Vertrags über die Europäische Union (EUV)) einführt. Diese Klausel sieht vor, dass im Falle eines Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen zur legitimen Verteidigung schulden.

Diese Verpflichtung zur gegenseitigen Verteidigung bindet alle Mitgliedstaaten. Davon unberührt sind die Neutralität bestimmter Mitgliedstaaten sowie die Zugehörigkeit der Mitgliedstaaten zur NATO.

Diese Bestimmung wird durch die Solidaritätsklausel (Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)) ergänzt. Diese sieht vor, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam handeln müssen, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag oder einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist.

Kollektive Verteidigung

Seit Ende des zweiten Weltkriegs sind die Westeuropäische Union (WEU) und die NATO die wichtigsten Garanten für Sicherheit in Europa. Die Verträge dieser beiden Organisationen beinhalten eine sog. kollektive Verteidigungsklausel (Artikel V des Vertrags von Brüssel zur Gründung der WEU und Artikel 5 des Nordatlantikvertrags). Nach dieser kollektiven Verteidigungsklausel sind die Unterzeichnerstaaten im Fall eines Angriffs zum gegenseitigen Beistand verpflichtet, mit dem Ziel, die Sicherheit wiederherzustellen.

Auch der Vertrag von Lissabon enthält im Kapitel über die europäischen Vorschriften im Bereich der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) eine kollektive Verteidigungsklausel (Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union). Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung. Diese Verpflichtung lässt die Verpflichtungen, die die EU-Mitgliedstaaten als NATO-Mitglieder eingegangen sind, unberührt.

Kritische Infrastrukturen

Als Kritische Infrastrukturen (KRITIS) werden Einrichtungen bezeichnet, die von besonderem Interesse für das Gemeinwesen sind. Ihr Ausfall kann zu Versorgungsengpässe führen und das Wohlergehen und die Sicherheit der Bürger erheblich beeinträchtigen. Zu den Kritischen Infrastrukturen zählen u.a. die Energie-, Wasser- und Lebensmittelversorgung, ferner Einrichtungen des Gesundheitswesens, das Finanzwesen oder Transport und Verkehr. Als querschnittliche KRITIS kann die Informationstechnologie angesehen werden. Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind in zunehmendem Maße private Unternehmen.

L

Lead Nation

Bezeichnung für eine Nation, die einen Einsatz eines internationalen Truppenkontingents leitet.

Level playing field

Das level playing field in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie meint die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für die Branche in den einzelnen Mitgliedsstaaten und somit die Schaffung eines gemeinsamen Rüstungsmarktes in Europa.

M

Maritime Sicherheit

Unter dem Begriff „Maritime Sicherheit“ wird eine Vielzahl von sicherheitspolitischen Fragestellungen zusammengefasst, die einen Bezug zur See haben. Dazu zählen beispielsweise folgende Themen:

  1. Piraterie und maritimer Terrorismus als Gefahr für die Seeschifffahrt und den Seehandel
  2. der Schutz maritimer Infrastrukturen - beispielsweise von Offshore-Windkraftanlagen, Ölförderanalgen, Unterseekabeln der Telekommunikation - vor willentlicher oder unfallbedingter Beschädigung
  3. die Sicherung vor Hafenanlagen, beispielsweise vor illegalen Gefahrenguttransporten per Container
  4. Schwierigkeiten in Bezug auf die Seenotrettungen bei Großschadenslagen – beispielsweise entstehen durch immer größere Handels- und Passagierschiffe neue Probleme im Fall von Havarien
  5. die Auswirkungen politischer Konflikte auf den Seehandel, beispielsweise durch Blockaden von Seestraßen oder wichtigen Häfen
  6. die Auswirkungen von Umwelt- oder Naturkatastrophen oder dem Klimawandel allgemein auf die Nutzbarkeit bestimmter Wasserstraßen oder das Betreiben maritimer Infrastrukturen.

Als Betreiber der größten Containerflotte und drittgrößten Handelsflotte der Welt hat Deutschland ein herausragendes Interesse an sicheren Seehandelswegen und Hafenanlagen. Zusätzlich hängt jedoch auch die Versorgungssicherheit beinahe jeden Staates weltweit indirekt von der Gewährleistung von maritimer Sicherheit ab, da der weit überwiegende Teil des globalen Welthandels über See abgewickelt wird. Verschiedene militärische Einsätze weltweit – beispielsweise die EU-Operation Atalanta vor Somalia, oder die NATO Operationen Active Endeavour im Mittelmeer und Ocean Shield im Golf von Aden – helfen daher, die Sicherheit auf See zu gewährleisten.

Massenvernichtungswaffen

Als Massenvernichtungswaffen (Weapons of Mass Destruction - WMD) werden Waffen mit großer Zerstörungskraft und/oder großer Flächenwirkung bezeichnet. Im Allgemeinen werden nukleare, biologische, chemische und radiologische Waffen als Massenvernichtungswaffen bezeichnet, die von unterschiedlichen Trägersystemen abgefeuert werden können.

N

NATO Industrial Advisory Group (NIAG)

Die NATO Industrial Advisory Group (NIAG) wurde 1968 gegründet und setzt sich aus hochrangigen Industrievertretern der NATO Mitgliedsstaaten zusammen. Die Beratung der NIAG richtet sich an die NATO Rüstungsdirektoren, deren Aufgabe darin besteht, die Zusammenarbeit bei der Beschaffung bei den NATO Streitkräften voranzubringen.

Im beratenden Dialog der NIAG mit den Rüstungsdirektoren geht es um das Erkennen von aktuellen und zukünftigen Anforderungen, den Einfluss auf die Entwicklung von Systemanforderungen und um die Netzwerkbildung zwischen NATO-Vertretern und der Industrie aus NATO Staaten.

Die Federführung in diesem Dialog haben die Rüstungsdirektoren der NATO Mitgliedsstaaten, deren Aufgabe darin besteht, die Zusammenarbeit der NATO Mitgliedsstaaten voranzubringen.

NATO Response Force

Die NATO Response Force ist die schnelle Eingreiftruppe der NATO.

North Atlantic Treaty Organization (NATO)

Die NATO (aus englisch North Atlantic Treaty Organization, „Organisation des Nordatlantikvertrags“) oder OTAN (aus französisch Organisation du Traité de l’Atlantique Nord) ist eine Internationale Organisation, die den Nordatlantikvertrag, ein militärisches Bündnis von 28 europäischen und nordamerikanischen Staaten, umsetzt. Mehr Informationen finden auf der NATO Website.

O

Offset / Kompensationsleistungen

Offset wird als industrielle Kompensation beim Verkauf von wehrtechnischen Produkten bzw. relevanten Dienstleistungen sowohl bei Geschäften zwischen nationalen Regierungen als auch zwischen der Industrie und einer nationalen Regierung verstanden. Dabei kann sich die Kompensationsleistung auf Unterbeauftragung, Lizenzvergabe, Technologietransfer, Investitionen und Joint Venture zwischen dem Verkäufer und dem Käuferland erstrecken. Offset ist eine definierte Verpflichtung des Lieferanten, die als Zusatzleistung in einem dem Liefervertrag zugeordneten, aber unabhängigen Offsetvertrag festgelegt wird. Unterschieden wird zwischen direktem und indirektem Offset; somit kann „Offset“ als Synonym für alle Arten der geforderten Kompensation gelten.

P

Produktionswert

Der Produktionswert gibt den Wert aller inländisch produzierten Güter zu Herstellungspreisen an.

Proliferation

Proliferation ist die Verbreitung und Weitergabe von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel einschließlich des wissenschaftlich-technischen Know-hows und Personals.
Wichtige internationale Vereinbarungen zur Kontrolle der Proliferation sind der Nichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen (NVV), der nukleare Teststoppvertrag (CTBT), das Chemische Waffen- und Biologische Waffen-Übereinkommen und das Trägertechnologie-Kontrollregime.

R

Rüstungsindustrie

Die Rüstungsindustrie, in Deutschland auch Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) genannt, ist ein Wirtschaftszweig, welcher der Herstellung von Produkten zur unmittelbaren Ermöglichung von und dem Schutz vor Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung - überwiegend durch staatliche Akteure – dient. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zur Rüstungsindustrie.

Rüstungsexportbericht

Der Rüstungsexportbericht, vollständig der Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter, ist ein jährlich erscheinender Bericht der Bundesregierung über die Exporte von Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter. Dieser Bericht sorgt für eine umfassende Transparenz der deutschen Rüstungsexporte. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zum Thema Rüstungsexportbericht.

S

Sicherheit

Ein Zustand, in dem sich Individuen, Gruppen oder Staaten nicht von ernsten Risiken oder Gefahren bedroht sehen.

Sicherheitsdividende

Die positiven Wirkungen von Sicherheit, die über den ökonomischen Nutzen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie hinausgehen, können als die Sicherheitsdividende bezeichnet werden: Sicherheit in ihren vielen Facetten findet einen positiven Niederschlag im öffentlichen und privaten Leben und kann sich in wirtschaftlicher Zuversicht, Investitionsfreude und Erfindergeist, Zustimmung zur demokratischen Ordnung und Vertrauen in die staatlichen Organe ausdrücken. Diese als Sicherheitsdividende bezeichneten Effekte, die sich (noch) nicht ökonometrisch abbilden lassen, werden durch staatliche und private Sicherheitsakteure wie Polizei, Feuerwehren oder Sicherheitsdienstleister und in zunehmendem Maß von Unternehmen, beispielsweise Betreibern Kritischer Infrastrukturen, unter Verwendung sicherheitsdienlicher Güter erarbeitet.

Sicherheit als genuine Staatsaufgabe, nach Legitimation des Staates im Sinne seiner gesellschaftsvertraglichen Prämisse, kann nur ein Staat leisten, der vollumfänglich souverän ist. Voraussetzung dieser Souveränität ist, dass der Staat über die notwendigen Mittel und Instrumente zur Erzeugung innerer und äußerer Sicherheit verfügt.

Smart Defence

Auf ihrem Gipfel in Chicago haben die Staats- und Regierungschefs der NATO im Mai 2012 eine politische Erklärung verabschiedet, in der Smart Defence als neuer Ansatz zur Entwicklung und Bereitstellung militärischer Fähigkeiten bezeichnet wird.

Der Ansatz bzw. das Konzept Smart Defence soll durch eine Lastenverteilung und eine Koordination der militärischen Fähigkeiten mehr Effizienz bei niedrigerem Kostenaufwand ermöglichen.

Souveränität

Unter dem Begriff Souveränität (frz. souveraineté, aus lat. superanus, „darüber befindlich, überlegen“) versteht man in der Politikwissenschaft die Eigenschaft einer Institution (Staat), innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein. In seiner Schrift „Sechs Bücher über den Staat“ definiert Jean Bodin (1529/1530–1596) den Begriff Souveränität als die höchste Letztentscheidungsbefugnis im Staat.

Voraussetzung dieser Souveränität ist, dass der Staat über die notwendigen Mittel und Instrumente zur Erzeugung innerer und äußerer Sicherheit verfügt.

Spillover

Von Spillover wird in unterschiedlichen Zusammenhängen gesprochen, im ökonomischen Kontext, wenn ein Übertragungs- oder Ausstrahleffekt beobachtet wird. Als ökonomische Ausstrahleffekte können die indirekten und induzierten Wirkungen eines Anfangsimpulses bezeichnet werden. Im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung können Spillover-Effekte beobachtet werden, die sich auch als Wissensdiffusion beschreiben lassen. Die Berechnung der inkorporierten FuE ist eine Möglichkeit, den Wissens-Spillover zwischen Branchen oder Unternehmen zu quantifizieren.

V

Verteidigungshaushalt

Im Verteidigungshaushalt – Einzelplan 14 des Bundeshaushaltes – ist der vom Parlament bewilligte Finanzbedarf der Bundeswehr für jeweils ein Jahr festgelegt.

VN-Waffenregister

Ein bei den Vereinten Nationen geführtes Register für die Sammlung von Informationen über Waffentransfers. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, jährlich die Anzahl der von ihnen exportierten und importierten Waffensysteme zu melden.

Vorleistungen

Die Vorleistungen stellen den Wert von Gütern zu Anschaffungspreisen dar, die im inländischen Produktionsprozess verarbeitet oder verbraucht werden und so in das nachgelagerte Produkt einfließen. Das sind laut Statistischem Bundesamt beispielsweise „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, sonstige Vorprodukte, laufende Reparaturen, Transportkosten, Postgebühren, Anwaltskosten, gewerbliche Mieten“. Für die indirekten Effekte wird nicht nur die unmittelbare Vorleistungsnachfrage der SVI bemessen (diese entspricht den Erstrundeneffekten), sondern die gesamte Inputkaskade, die innerhalb der ökonomischen Verflechtungsmatrix durch den SVI-Nachfrageimpuls ausgelöst wird.

W

Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr

Das Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr erläutert die Sicherheitspolitik Deutschlands in ihren strategischen Rahmenbedingungen und ihren Werten, Interessen und Zielen. Weitere Informationen und die aktuelle Fassung des Weißbuches finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Verteidigung.

Z

Zivil Militärische Zusammenarbeit (ZMZ)

Die Zivil Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) beschreibt die Zusammenarbeit von zivilen und militärischen Stellen.

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