Bei Debatten zum Thema Rüstungsexport steht eine Institution im besonderen Interesse der öffentlichen Aufmerksamkeit: der Bundessicherheitsrat (BSR). Dabei befindet sich insbesondere die Arbeitsweise des BSR im Fokus: als geheim tagendes Gremium wird der BSR als der öffentlichen Kontrolle entzogen wahrgenommen und es herrscht teils Unklarheit über seine genauen Aufgaben und Aktivitäten.
Dass die Geheimhaltung der Arbeit im BSR jedoch durchaus seine Berechtigung hat und welche Rolle der BSR beim Rüstungsexport spielt, soll im Folgenden anhand einiger Erläuterungen zum Aufbau und der Funktion des BSR dargestellt werden.
Der Bundessicherheitsrat ist einer von mehreren sogenannten Kabinettausschüssen der Bundesregierungen und setzt sich aus folgenden Mitgliedern der Bundesregierung zusammen:
sowie den Ministerinnen und Ministern des:
Darüber hinaus nehmen in beratender Funktion der Regierungssprecher und der Generalinspekteur der Bundeswehr an Sitzungen des Bundessicherheitsrats teil. Zusätzlich können auch noch weitere Mitglieder der Bundesregierung oder andere Personen hinzugezogen werden, wenn deren Angelegenheiten berührt sind.
Der Bundessicherheitsrat, welcher damals noch Bundesverteidigungsrat hieß, wurde am 6. Oktober 1955 bei der 99. Sitzung des Bundeskabinetts gegründet. Am 28. November 1969 wurde der Rat zum Bundessicherheitsrat umbenannt.
Der Bundessicherheitsrat ist ein ausschließliches Organ der Bundesregierung und soll deren Arbeit erleichtern. Er hat grundsätzlich keinerlei organisatorische Anknüpfung an den Bundestag als Legislativorgan. Dies bedeutet zum Beispiel, dass die Bundesregierung allein die Aufgaben und die Arbeitsweise des Rats festlegen und ändern kann, ohne weitere Mitspracherechte oder Einflussnahme durch den Bundestag.
Seit seiner Gründung wurden die Aufgaben des BSR mehrfach neu definiert. Die letzte Neuausrichtung fand im Jahre 1998 statt. Der Bundessicherheitsrat dient als „Organ der Koordinierung der deutschen Sicherheitspolitik“ und somit als Plattform zur Beratung aller Fragen der ressortübergreifenden Sicherheitspolitik. Beispielsweise beraten die Regierungsmitglieder im Rahmen des Bundessicherheitsrates die Entwicklung der Lage in bestimmten Regionen, aber auch bestimmte Einzelfälle beantragter Rüstungsexporte. Dabei orientieren sich die Ratsmitglieder bei der Entscheidung über Genehmigung oder Ablehnung entsprechender Anträge an den Politischen Grundsätzen.
Die Arbeit des Bundessicherheitsrats fällt in den Kernbereich der sogenannten exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung: Im Grundgesetz ist festgeschrieben, welche Themen die Bundesregierung allein regeln darf, und bei welchen Themen der Bundestag ein Mitspracherecht hat. Nach Artikel 26 (2) des Grundgesetzes ist die Bundesregierung für Exportangelegenheiten zuständig.
Dabei muss sie bei den Entscheidungen die vom Bundestag festgelegten Gesetze und die politischen Grundsätze der Bundesregierung beachten, doch innerhalb dieses Rahmens ist die Abwägung ihre alleinige Zuständigkeit.
Aufgrund der Sensitivität der beratenen Fragen haben alle bisherigen Bundesregierungen an der Praxis festgehalten, dass der Bundessicherheitsrat ausschließlich im Geheimen tagt.
Die Geheimhaltung wird teilweise heftig kritisiert. So wird gefordert, der Rat solle seine Arbeit transparenter gestalten. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu bedenken, dass der Bundessicherheitsrat eben nicht nur Fragen von Rüstungsexporten berät, sondern hauptsächlich andere Fragen mit sicherheitspolitischer Relevanz diskutiert. Der Bundessicherheitsrat wurde auch mit der Absicht eingerichtet, einen vertraulichen Rahmen für den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zu schaffen. Die geheime Arbeitsweise ist damit ein definiertes und erforderliches Merkmal des Bundessicherheitsrates.
Unabhängig von der Notwendigkeit der geheimen Beratung hat die Öffentlichkeit dennoch ein Recht, über getroffene Entscheidungen informiert zu werden. Deswegen werden Genehmigungen über Rüstungsexporte im jährlichen Rüstungsexportbericht veröffentlicht und damit dem Bundestag und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates finden Sie hier.
Der Rüstungsexportbericht, vollständig der Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter, ist ein jährlich erscheinender Bericht der Bundesregierung über die Exporte von Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter. Dieser, sowie der 2014 eingeführte zusätzliche Zwischenbericht, sorgen für eine umfassende Transparenz der deutschen Rüstungsexporte.
Der Rüstungsexportbericht wurde von der Bundesregierung im Jahre 1998 eingeführt und 1999 erstmals veröffentlicht. Seitdem wird dem Deutschen Bundestag in jedem Jahr meist Ende November oder Anfang Dezember der Bericht über die im Vorjahr erteilten Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vorgelegt und im Parlament öffentlich diskutiert. Eine solche Diskussion wie im Bundestag findet nicht in allen EU Mitgliedsländern statt.
Im Detail werden über die Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern sowie Kriegswaffenausfuhren berichtet. Der Rüstungsexportbericht ist öffentlich und auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nachzulesen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern besteht der deutsche Rüstungsexportbericht nicht ausschließlich aus Tabellen und Statistiken sondern enthält auch bewertende und kommentierende Abschnitte. Alle notwendigen Informationen liegen mit dem Rüstungsexportbericht detailliert und öffentlich vor. Die berechtigten Geheimhaltungsinteressen aller Beteiligten (Bundesregierung, Industrie und Kundenland) werden gewahrt. Die Qualität des deutschen Rüstungsexportberichtes hält somit jedem europäischen Vergleich stand. Exportberichte anderer EU-Länder sind oft weniger detailliert oder enthalten schwerpunktmäßig Zahlenmaterial, das unkommentiert veröffentlicht wird.
Die Unterschiede in Aufbau und inhaltlicher Qualität von Berichten anderer Länder beruhen auf den jeweiligen gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen. Eine Vergleichbarkeit ist somit nur eingeschränkt möglich. Die britische Regierung informiert zum Beispiel alle drei Monate über erteilte Exportgenehmigungen und veröffentlicht einmal jährlich den „Annual Report on Strategic Export Controls“. Diese Berichte werden im „Committees of Arms Export Controls (CAEC)“ erörtert.
Um den deutschen Rüstungsexport nachzuvollziehen, muss man sich mit drei grundsätzlichen Fragen auseinandersetzen: