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Vor dem Hintergrund der BMWK-Zuständigkeit für die Grundsätze des deutschen Vergaberechts überrascht es nicht, dass der Wissenschaftliche Beirat des Ministeriums das Thema der Bundeswehrbeschaffung in einem Gutachten aufgegriffen hat. Überraschen kann hingegen schon, wie weit der Beirat hierbei über das reine Vergaberecht hinausgreift.