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„Auch uns als Industrie ist es wichtig, dass unsere Produkte nicht in falsche Hände geraten. Daher sind auch wir von jeher für eine konsequente und entsprechend umsichtige deutsche Rüstungsexportkontrollpolitik. Bereits heute besitzt die Bundesregierung über die bestehenden umfassenden rechtlichen Rahmenbedingungen alle Möglichkeiten, um eine solche Rüstungsexportpolitik durchzusetzen. Ein darüber hinaus gehendes Gesetz erhöht nach unserer Ansicht daher nicht das exportkontrollrechtliche Niveau, sondern könnte vielmehr die Bundesregierung in ihrer exekutiven Eigenverantwortung bei der Genehmigung von Exporten einschränken.
Dies gilt ganz besonders im Kontext europäischer Rüstungskooperation, für die sich erst unlängst wieder Bundeskanzler Scholz und Bundesverteidigungsministerin Lambrecht nachdrücklich ausgesprochen haben. Hier gilt, nicht durch einen nationalen Sonderweg die Harmonisierung von Rüstungsexportkontrolle mit unseren europäischen Partnern zu erschweren. Zudem ist angesichts der besonderen strategischen Bedeutung der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Kontext von Resilienz sowie Landes- und Bündnisverteidigung zu beachten, dass nicht die die ohnehin geringen unternehmerischen Spielräume der stark mittelständisch geprägten deutschen Branche noch weiter beschränkt werden.
Als privatwirtschaftlich konstituierte Branche kann die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie nur auf einer wirtschaftlich tragfähigen und planbaren Grundlage langfristig existenzfähig sein. Falsche strategische Rahmenbedingungen können sehr schnell dazu führen, dass Deutschland entgegen seiner erfolgten strategischen Festlegung in absehbarer Zukunft durch übermäßige Einschränkungen im Wettbewerb schon bald nicht mehr über eine leistungs- und innovationsstarke Sicherheits- und Verteidigungsindustrie verfügen könnte.“