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Bei Rüstungsexporten spielen sehr viele außen- und sicherheitspolitische Erwägungen sowie menschenrechtliche Aspekte eine Rolle, die selten der Öffentlichkeit erklärt werden, die aber von nachfolgenden Bundesregierungen in aller Regel respektiert werden (außer wenn sich die politischen Verhältnisse im Empfängerland deutlich ändern). Die komplette Entscheidungshoheit in jedem Einzelfall liegt bei der jeweils amtierenden Bundesregierung, die darüber in einem geheim tagenden Ausschuss des Bundeskabinetts, dem sog. Bundessicherheitsrat, entscheidet.