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Zu den öffentlich gewordenen „Eckpunkten für ein Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz“ nimmt der Hauptgeschäftsführer des BDSV, Dr. Hans Christoph Atzpodien, wie folgt Stellung:
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Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV) und des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) zur Erwartungshaltung an die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorgaben zur Ausarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Rüstungsexportkontrolle - Rüstungsexportkontrollgesetz
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Wir alle sind geschockt von den Nachrichten und Bildern über die menschlichen Tragödien, die sich derzeit in der Ukraine abspielen. Menschen, die gelebt haben wie wir, wurden über Nacht aus ihrem Leben herausgerissen. In ihrem Umfeld verlieren Sie alles, was menschliches Leben überhaupt möglich macht: Wasser, Strom, Heizung, Wohnung, Nahrung, zuletzt auch ihr nacktes Leben. Die elementaren Werte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bezeichnet werden, gehen mit dem Verlust von Sicherheit und Frieden schlagartig verloren. In seiner Regierungserklärung am vor dem Deutschen Bundestag bezeichnete Bundeskanzler...
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Liebe BDSV-Mitglieder,
wir freuen uns Ihnen, für die dwt Veranstaltung "Nachhaltige Energieträger für militärische Mobilität und Infrastruktur", anbieten zu können sich über den BDSV anzumelden.
Bitte kontaktieren Sie hierzu unseren Kollegen, Herrn Hirsch (l.hirsch@bdsv.eu).
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„Am 28. Februar hat die Platform on Sustainable Finance Ihren finale Bericht für eine Sozialtaxonomie vorgestellt. Der Bericht macht deutlich, dass Nachhaltigkeit ein unscharfer, wenn auch äußerst positiv besetzter Begriff bleibt, dessen inhaltliche Ausgestaltung große Spielräume für Subjektivität lässt. Aus Sicht des BDSV besteht hier die Gefahr der Schaffung von nicht mehr nachvollziehbarer Regelsetzung, die die öffentlichen Güter – die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedsstaaten – zu untergraben droht.“
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In seinem Gastbeitrag "Banken als Richter über grüne Geschäfte" (F.A.Z. vom 7. Januar) beschreibt Professor Michael Hüther sehr zutreffend den von der EU in Gang gesetzten Mechanismus, wonach sich Banken in einer Art vorauseilender Anpassung eben zum "Richter" darüber machen, was in der Realwirtschaft das Prädikat "grün" verdient und was nicht. Allerdings bezieht Hüther diese Kritik auf den klassischen Bereich der Umweltkriterien. Der "Green Deal" der EU wird sich damit aber keineswegs zufriedengeben, sondern er erfasst schon heute auch die sozialen Dimensionen von Nachhaltigkeit. Was zu wenig im Blick der Öffentlichkeit steht, ist die Tatsache, dass Banken sich längst auch als Richter über die Werte der sozialen Nachhaltigkeit betätigen.