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Rüstungsexporte werden in der deutschen Öffentlichkeit oft kontrovers diskutiert , insbesondere dann, wenn es sich um Exporte in sog. Drittländer handelt, die nicht zur EU oder NATO gehören und diesen auch nicht gleichgestellt sind. Dabei ist der Prozess, bis es zu einem Rüstungsexport kommt sehr komplex und für "Nicht-Experten" nicht einfach zu verstehen. In unserem Erklärfilm Film finden Sie einen einfachen Einstieg in diese schwierige Problematik.
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Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie haben einen gemeinsamen Beitrag erstellt, um zu beschreiben, was in der Beschaffung besser werden kann und muss, um die bestmögliche Ausrüstung für die Bundeswehr gewährleisten zu können.
Ein Beitrag von Kornelia Lehnigk-Emden, Vizepräsidentin des BAAINBw, und Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des BDSV e.V.
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Deutsche Unternehmen agieren zunehmend in transnationalem Umfeld und verlagern ihre Unternehmensdaten verstärkt in die Cloud. Um eine anwendbare Handhabung sicherzustellen, ist es erforderlich, praktikable exportkontrollrechtliche Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen. Gegenwärtig stellt der Upload von Technologie und Software einen Exportvorgang dar, insofern sich die in der Cloud gespeicherten Daten außerhalb von Deutschland befinden.
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Am 14.02.2020 hat die Bundesregierung ihr Strategiepapier zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie veröffentlicht.
Der Bitkom und der BDSV begrüßen, dass sich die Bundesregierung zu dem Erfordernis einer innovativen, leistungs- und wettbewerbsorientierten Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bekennt und die Gewährleistung der Cybersicherheit als Grundvoraussetzung für die fortschreitende Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft erkannt hat.
In der beigefügten gemeinsamen Stellungnahme finden Sie Empfehlungen, die aus Sicht des Bitkom und des BDSV die Operationalisierung und Umsetzung des Strategiepapieres unterstützen
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Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV), Berlin, erklärt zu der erneuten Verlängerung des Exportstopps für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien:
Von Beginn dieser Maßnahmen an haben wir die politische Entscheidung der Bundesregierung respektiert. Dies gilt unverändert auch für die erneute Verlängerung. Umso mehr wird jedoch unsere Forderung akut, dass den Unternehmen, die an einem früher genehmigten Auftrag gearbeitet haben oder noch arbeiten, angesichts des politisch motivierten Stopps der Ausfuhr ein adäquater Vertrauensschutz von Seiten der Bundesregierung gewährt werden muss. Die Unternehmen können für die Veränderung der politischen Großwetterlage, die im Verhältnis zu Saudi-Arabien das Exportgeschehen bestimmt, am allerwenigsten. Für aus diesem Grund nicht exportierbare Rüstungsgüter fordern wir daher unverändert eine Abnahmegarantie des Bundes oder eine angemessene finanzielle Kompensation.
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Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet. Das sieht die E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) vom 6. September 2017 vor. Eine E-Rechnung ist ein nach genauen Vorgaben strukturierter Datensatz, der in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Darüber hinaus muss eine automatische Weiterverarbeitung des Datensatzes möglich sein.
Daraus entstehen bei vielen Auftragnehmern, auch im Bereich Sicherheit und Verteidigung, Unklarheiten. Anbei finden Sie eine Auflistung von häufig gestellten Fragen zu dem Thema.